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Bei einem Mietvertrag von mindestens 2 Monaten profitieren Sie von einem Monat für 1CHF

FAQ

Welche Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden unternommen?

Ab dem 11. Mai 2021 sind die Empfänge unserer Standorte normal besetzt. Nichtsdestotrotz sind die Schutzmaßnahmen des Bundesamt für Gesundheit zu beachten:

  • Maximal zwei Kunden zur gleichen Zeit
  • Abstand einhalten
  • Verwendung von Desinfektionsgel für die Hände

Bitte beachten Sie die Hinweise und Kennzeichnungen in unseren Lagerräumen in der Schweiz. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Wie schliesse ich einen Mietvertrag ab?

Nichts einfacher als das! Kommen Sie einfach während der Öffnungszeiten am Depot Ihrer Wahl vorbei. Bringen Sie bitte Ausweispapiere sowie Zahlungsmittel für die erste Monatsmiete mit. Falls Sie eine Box im Namen eines Unternehmens mieten möchten, denken Sie bitte daran, auch eine Kopie der Eintragung im Handelsregister mitzubringen.

Welche Zahlungsbedingungen bestehen bei der Box?

Der 1. Monat wird am Tag bezahlt, an dem Sie die Box mieten. In den Folgemonaten erhalten Sie jeweils um den 25. des Vormonats eine Rechnung, zahlbar am 1. des Folgemonats. Zum Beispiel: Sie erhalten die Rechnung für den März am 25. Februar. Diese müssen Sie spätestens bis zum 1. März bezahlen.

Wie ändere ich eine Postadresse?

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns während der Öffnungszeiten an. Wir ändern Ihre Adresse sofort!

Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

Es ist ganz einfach: einfach tun oder per E-Mail an ( info@easystock.ch ) oder direkt auf dieser Seite unter Services erhalten Sie nach Erhalt eine Bestätigungs-E-Mail. Für eine allfällige Vertragskündigung ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen zum Ende des laufenden Monats einzuplanen.

Beispiel: Ein am 15. März gestellter Kündigungsantrag wird am 31. März wirksam, während ein am 20. März gestellter Antrag am 30. April wirksam wird.

Habe ich jederzeit Zugang zu meiner Box?

Sie haben 7 Tage die Woche, zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr Zugriff auf Ihre Box. Auf Wunsch gewähren wir Ihnen eine erweiterte Erreichbarkeit entsprechend den unterschiedlichen Repositories.

Wie miete ich eine zusätzliche Box?

Nach dem gleichen Prinzip wie bei der 1. Box, nur dass sie dieses mal keinen
Identitätsnachweis und keine Kopie des Handelsregisters vorlegen müssen.

Kann ich die Box wechseln?

Ja, Sie können die Boxen am 15. oder 30. eines jeden Monats wechseln. Gehen Sie einfach während der Öffnungszeiten in Ihr Depot und informieren Sie den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin vor Ort. Er oder sie wird gemeinsam mit Ihnen die Änderungen vornehmen.

Wann und wie kann ich easystock kontaktieren?

Sie können uns jederzeit per E-Mail und während der Öffnungszeiten auch per Telefon erreichen. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten.

Bei Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Für die Westschweiz:

Für die Deutschschweiz:

Wie finde ich die perfekte Boxgröße?

Sie wissen nicht, welche Boxgröße die richtige für Sie ist? Besonders einfach und schnell finden Sie die Antwort darauf mit unserem Volumenrechner. Hiermit können Sie die Größe ihrer Wunschbox abschätzen. Sie können uns auch in einem unserer Depots besuchen, wir beraten Sie bei der Wahl Ihrer Box.

Abrechnung

Wir möchten unseren Planeten schützen, daher bevorzugen wir den Versand von Rechnungen per E-Mail, aber wenn Sie möchten, können Ihnen Ihre monatlichen Rechnungen per Post zugesandt werden.

Verbot zu speichern

    Der Speicherplatz darf nur für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Zur Lagerung von Materialien oder Gütern, deren Besitz, Lagerung oder Transport besonderen öffentlichen oder privaten Vorschriften oder Anordnungen unterliegt.
  • Zur Aufbewahrung von Pflanzen oder Tieren.
  • Zur Aufbewahrung illegaler oder sittenwidriger Materialien oder Waren.
  • Für die Lagerung von verderblichen, geruchsintensiven, gefährlichen, giftigen, brennbaren, explosiven, radioaktiven Gütern oder Gütern, die eine direkte oder indirekte, unmittelbare oder langfristige Belästigung oder Gefahr für ES, seine Mitarbeiter, die Nachbarschaft und die allgemeine Öffentlichkeit darstellen können.
  • Zur Lagerung von Abfällen aller Art, insbesondere tierischer oder organischer Art.